Reform des Verbraucherschutzes: Vorschub für Zensur

 

Reform des Verbraucherschutzes
Bild: “Democratize, Enlargeand Unite Europe” von Nightstallion Lizenz: CC0

Von der etablierten Presse und somit der Mehrheit der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat das EU-Parlament vor wenigen Tagen im Rahmen der Reform des Verbraucherschutzes eine neue Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (PDF) abgesegnet. Sollte diese Verordnung in Kraft treten, würde das Sperren von Webseiten in die Verantwortung staatlicher Verbraucherschutzbehörden fallen – und das ohne richterliche Absegnung. Damit rutscht die Schwelle des Missbrauchs bis hin zu möglicher Zensur um einiges nach unten.

Reform des Verbraucherschutzes ermöglicht Missbrauch

Das sehen auch die Piraten im EU-Parlament so. Julia Reda, Parlamentarierin für die European Pirates spricht auf ihrer Webseite davon dass die Verbraucherschutzbehörden damit bisher nicht näher spezifizierte Dritte zur Sperre von Webseiten anweisen könnten. Dies würde Anbieter von Internetzugängen dazu zwingen, eine Infrastruktur für die Blockierung von Websites zu schaffen, die für eine Vielzahl anderer Zwecke, einschließlich Zensur missbraucht werden könnte, so Reda.

Katalonien als Beispiel

Für diese Art des Missbrauchs gibt es ganz zeitnah ein Beispiel aus Katalonien, wo Webseiten, die sich für die Unabhängigkeit der spanischen Region einsetzten, kürzlich gesperrt wurden. Diese Sperren seien nur deshalb so schnell durchsetzbar gewesen, da vorher die Regeln für das Abschalten von Internetangeboten im Namen der Bekämpfung von Copyright-Verletzungen aufgeweicht worden waren und eine entsprechende Infrastruktur damit bereits vorhanden war.

Vorschläge verschärft

Reda kritisiert, dass die jetzt beschlossene Regelung ursprünglich zum Schutz der Verbraucher vor Urheberrechtsverletzungen und Betrug im Internet entworfen worden sei, dann aber aufgrund der Forderung des EU-Ministerrats verschärft worden wurde. War zunächst vorgesehen, entsprechende Inhalte auf Webseiten zu löschen, oder die Webseiten mit richterlichem Beschluss zu sperren, soll diese Hürde nun völlig wegfallen.

Der abgesegneten Verordnung fehlt nun lediglich die Zustimmung des Europäischen Rats um dann zwei Jahre später in Kraft zu treten. Die EU-Verordnung hat danach Gültigkeit für alle Mitgliedsstaaten, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss.

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