EU-Copyright: Artikel 13 kehrt verschärft zurück

Bild: Julia Reda

Konnten die Gegner der Artikel 11 und 13 der EU-Copyright-Reform kurz aufatmen, als sich Mitte Januar die Delegationen nicht auf einen Kompromssvorschlag einigen konnten, so liegt Artikel 13 nun durch eine Einigung zwischen Frankreich und Deutschland schärfer als zuvor auf dem Verhandlungstisch, wie die Europa-Piratin Julia Reda berichtet.

Fauler Deal

Beide Staaten waren auch zuvor bereits für die Uploadfilter, die Artikel 13 einführen will, uneins war man sich lediglich darüber, wer sie per Gesetz installieren muss. Die Franzosen traten von Anfang an dafür ein, dass alle infrage kommenden Plattformen unabhängig von ihrer Größe das Hochladen von copyright-geschütztem Material mit allen gegebenen Mitteln verhindern müssen.

Ob kleine Plattformen dabei aufwendige Uploadfilter einsetzen müssen oder ob andere Maßnahmen ausreichend sind, müssten im Endeffekt die Gerichte entscheiden. Deutschland stand eher auf dem Standpunkt, Unternehmen mit weniger als 20 Mio. Umsatz sollten ausgenommen bleiben, um StartUps nicht zu behindern.

Einigung mit Ausnahmen

Die jetzt zustande gekommene Einigung (PDF) macht die Sache nicht besser, im Gegenteil. Sie besagt, Artikel 13 soll für alle Plattformen gelten, die gewinnorientiert arbeiten. Ausgenommen von der Pflicht zu Uploadfiltern soll nur sein, wer

  • noch keine 3 Jahre öffentlich ist
  • einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. Euro hat
  • und weniger als 5 Mio. eindeutige Besucher pro Monat hat

Jeder, der diese Ausnahmen nicht alle für sich geltend machen kann, soll verpflichtend Uploadfilter installieren müssen, ganz gleich ob Verstöße gegen Copyright überhaupt ein Thema für die Plattform ist.

Kompletter Wahnsinn

Um den Wahnsinn komplett zu machen: Wer alle drei Kriterien erfüllt, soll trotzdem nachweisen müssen, dass er sich »nach besten Kräften« bemüht hat, Lizenzen von Rechteinhabern wie Plattenfirmen, Buchverlagen und Archivfotodatenbanken zu erwerben, um im Vorefeld abzudecken, was Nutzer der Plattform möglicherweise veröffentlichen oder hochladen könnten – eindeutig eine unmögliche Aufgabe.

Damit würden große Rechteinhaber als Torwächter über das eingesetzt, was veröffentlicht werden kann und was nicht. Jede kommerzielle Website oder App, die eine Posting-Funktion beinhaltet, wäre von deren Wohl und Wehe abhängig.

Die nächsten Monate entscheiden

Vermutlich wird nach dieser Einigung der gewichtigen Partner Deutschland und Frankreich versucht werden, die Gesetzesvorlage schnell durch die Instanzen zu bringen. Am Montag, dem 11. Februar, findet eine Aussprache mit dem Parlament statt. Im März oder April haben dann die Abgeordneten dann erneut die Wahl.

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