EU-Kommission gibt sich quelloffen

Hauptquartier der Europäischen Kommission in Brüssel | Quelle: Wikimedia | Lizenz: CC BY-SA 4.0

Die EU-Kommission will künftig eigene Software als Open Source veröffentlichen. Das geht aus einem gerade angenommenen neuen Regelwerk hervor. Das sieht vor, dass künftig Software-Quellcodes von im Auftrag der Kommission erstellter Software rascher und unbürokratischer veröffentlicht werden kann, wenn dies »für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder für andere Behörden vorteilhaft sein kann«, so die Pressemitteilung. Das soll unter Umständen auch Beiträge zur Software Dritter umfassen.

Im Vorfeld gab es eine Studie über die Auswirkungen von Open-Source-Software und -Hardware auf technologische Unabhängigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der EU-Wirtschaft. Dabei wurde festgestellt, dass die Rendite bei Investitionen in Open Source im Durchschnitt viermal höher ist als bei proprietärer Software.

eSignature und LEOS

Ein Beispiel. dass in der Ankündigung hervorgehoben wird, ist die eSignature der Europäischen Kommission. Dabei handelt es sich um eine Reihe von in allen europäischen Mitgliedstaaten rechtsgültigen kostenlosen Normen, Werkzeugen und Diensten, die öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen helfen, die Erstellung und Überprüfung elektronischer Signaturen zu beschleunigen. Als weiteres Beispiel wird LEOS (Legislation Editing Open Software) herangezogen, die bei der Kommission zur Abfassung von Rechtstexten verwendete Software. Die ursprünglich für die Kommission entwickelte Software LEOS wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit Deutschland, Spanien und Griechenland weiterentwickelt.

Zentrale Datenbank

Die Kommission wird ihre Software quelloffen in einer zentralen Datenbank zur Verfügung stellen und so den Zugang und die Weiterverwendung erleichtern. Vor ihrer Veröffentlichung wird jede Software auf Sicherheits- und Vertraulichkeitsrisiken, Datenschutzaspekte oder potenzielle Verstöße gegen Rechte des geistigen Eigentums Dritter geprüft. Die neuen Vorschriften erleichtern den bestimmungsgemäßen Umgang mit Open Source in wesentlichen Punkten:

  • Für die Verbreitung von Software im Rahmen einer Open-Source-Lizenz ist künftig kein Beschluss der Kommission erforderlich.
  • Soweit möglich werden die Kommissionsdienststellen die gesamte Software, die vor der Annahme dieser neuen Vorschriften entwickelt wurde, schrittweise auf Anwendungen überprüfen, die außerhalb der Kommission einen Mehrwert bringen können.
  • Die Kommission ermöglicht es ihren Softwareentwicklern nun, mit Verbesserungen, die sie im Rahmen ihrer Arbeit entwickelt haben, einen Beitrag zu Open-Source-Projekten zu leisten.

Die neuen Vorschriften stehen im Einklang mit der europäischen Open-Source-Software-Strategie 2020-2023 und der übergreifenden Digitalstrategie der Kommission und des Programms Digitales Europa.

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