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Altersverifikation in der EU technisch bereit für den Einsatz

Für die EU-Kommission hat Kommissionschefin Ursula von der Leyen, unterstützt durch ihre Kollegin und Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen, eine Open-Source-App zur Altersüberprüfung im Internet vorgestellt.

App bereits im Testbetrieb

Wir hatten über die EU-Initiative bereits im Rahmen einer News über Age-Verification in Kalifornien berichtet. Jetzt ist die App einsatzbereit und seit dem Sommer 2025 wurde sie bereits in Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien getestet. Die App soll Benutzern erlauben, zu beweisen, dass sie ein je nach Land erforderliches Alter erreicht haben, ohne andere persönliche Informationen zu teilen.

Dazu muss der Anwender sich einmalig gegenüber der App mit einem gültigen Dokument ausweisen. Die Altersüberprüfungsfunktionalität soll in zukünftige Wallets wie die EUid-Brieftasche integriert werden, die bis Ende 2026 eingeführt werden soll und deren Quellcode auf GitHub einsehbar ist. Den Quellcode der App konnte ich noch nicht finden.

Damit sind Nutzer von Online-Diensten in der Lage, ihr Alter auf Nachfrage nachzuweisen, ohne dass eine Rückverfolgung möglich sein soll.

Damit das Konzept sinnvoll genutzt werden kann, müssen die Online-Plattformen diesen Nachweis aber auch einfordern. Neben der technischen Lösung durch die App sollen laut Vizepräsidentin Virkkunen große Plattformen wie Facebook oder TikTok sowie Webseiten für Pornografie und Plattformen für Onlinewetten und ähnliche potenziell suchterzeugende Dienste stärker in die Pflicht genommen werden, um vor allem Kinder und Jugendliche zu schützen.

USA: Bundesgesetzentwurf vorgestellt

Vor wenigen Tagen wurde in den USA ein Bundesgesetzentwurf vorgestellt, der die Verankerung der Altersverifikation im Betriebssystem bundesweit regeln soll. Bisher gab es lediglich Vorstöße von einzelnen Staaten wie Kalifornien oder Colorado. Der Gesetzesentwurf HR 8250 bringt diesen Ansatz jetzt in den Kongress ein.

Der Gesetzestext wurde noch nicht veröffentlicht, aber der Titel »Um Anbieter von Betriebssystemen zu verpflichten, das Alter jedes Nutzers eines Betriebssystems zu überprüfen, sowie für andere Zwecke.« lässt vieles offen. Beispielsweise ist unklar, wer »Anbieter von Betriebssystemen« ist, was bereits bei der Vorstellung des Age-Verification-Gesetzes AB 1043 in Kalifornien vor einigen Wochen Bedenken in der Linux-Community auslöste.

Edit: Einen Tag später liegt nun auch der Text des mittlerweile in »Parents Decide Act« umbenannten Gesetzentwurfs vor (hier in DE-Übersetzung).

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7 Kommentare

  1. Ich sehe schon meine Kinder wie Sie sich heimlich meinen Ausweis aus meinem Portemonnaie stibitzen … Da keine Rückverfolgung, wird es ja nicht auffallen, dass ich denselben Ausweis schon einmal selbst benutzt habe …

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    1. Laut dem im Artikel eingebunden Video gibt es beim Importieren des Ausweises in die App einen Abgleich des im Ausweis hinterlegten Passfotos mit dem Kamera-Bild der Person, die das gerade macht. Man kann also nicht einfach den Ausweis anderer Personen importieren, oder zumindest nicht ohne deren Hilfe.

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    2. Vor meinen Kindern bin ich da sicher; die Jüngste ist 31 …
      Ansonsten wird das so, wie schon vor 60 Jahren laufen. Gegen eine Gefälligkeit wird der große Bruder, der Freund von der großen Schwester, der ältere Kumpel etc. sich “opfern” und das Altersbit setzen – so wie früher schon Alkohol, Zigaretten oder andere Schmuddelware von den älteren beschafft wurde. Und das Schöne heute daran: Es ist nicht mal nachvollziehbar, wers war.
      Da war man früher teils sogar entspannter: Meine Mutter hatte mich Sonntags immer mal wieder in die Gartenkneipe Bier holen geschickt; Zettel von Mutti reichte, obwohl das auch zu DDR-Zeiten schon nicht “korrekt” war.
      Und ich erinnere mich auch gerne daran, wie der Neue von meiner Ex versuchte den Internetzugang für meine Jüngste zeitlich zu beschränken; mein Sohn brauchte keine 5 Minuten, um die jüngste Schwester wieder am Online-Leben teilhaben zu lassen.
      Und so wird auch diese Altersverifikation letztlich nur allen Beteiligten eine weiße Weste bescheren, aber nicht wirklich was ändern.

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  2. “Damit sind Nutzer von Online-Diensten in der Lage, ihr Alter auf Nachfrage nachzuweisen, ohne dass eine Rückverfolgung unmöglich sein soll. ”

    …Tippfehler oder soll tatsächlich eine “Rückverfolgung” ermöglicht werden? Und was bedeutet “Rückverfolgung” dann?

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