Vor wenigen Tagen berichteten wir über die Einführung von Euro-Office, einer Community-Kollaboration namhafter europäischer Technologieunternehmen wie IONOS, Nextcloud und anderen. In der dazu veröffentlichten Pressemeldung hieß es, Euro-Office basiere auf ONLYOFFICE Open Source, einer AGPL-Codebasis.
ONLYOFFICE wird von der lettischen Firma Ascensio System SIA entwickelt, die ihren Hauptsitz in Riga, Lettland hat. Die Software ist unter der GNU Affero General Public License v3 (AGPL v3) mit zusätzlichen Bedingungen lizenziert, etwa zur Beibehaltung des OnlyOffice‑Brandings und zur korrekten Kennzeichnung von Lizenz‑ und Urheber‑Hinweisen.
Jetzt beschuldigt ONLYOFFICE in einem Blogbeitrag die Macher von Euro-Office des Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen und gegen internationales Urheberrecht. Diese Vorwürfe leiten sich aus den zusätzlichen Bedingungen ab, die ONLYOFFICE in seiner Lizenz festgelegt hat. Dazu zählen:
- die Verpflichtung, das ursprüngliche Produktlogo beizubehalten
- die Verweigerung jeglicher Rechte zur Nutzung der Marken des Urheberrechtsinhabers
Diese Zusatzbedingungen sieht ONLYOFFICE durch Euro-Office verletzt. Die AGPLv3 erlaubt im Gegensatz zur GPL ausdrücklich die Aufnahme solcher zusätzlichen Bedingungen, die bei der Verbreitung der Software zusammen mit den Kernlizenzbedingungen rechtlich durchsetzbar sind.
Verstoß gegen Lizenzbedingungen
Laut ONLYOFFICE stellt die Euro-Office-Initiative »einen offenkundigen und schwerwiegenden Verstoß gegen die Lizenzbedingungen von ONLYOFFICE und gegen etablierte Grundsätze des internationalen Urheberrechts« dar. Sie fordern »die uneingeschränkte und sofortige Einhaltung aller geltenden Lizenzbedingungen, insbesondere – aber nicht ausschließlich – die Wahrung der Marke ONLYOFFICE, des Logos und aller erforderlichen Urheberangaben gemäß unseren Lizenzbedingungen.«
Erst wenn dies erfüllt sei, sei man bereit, über die in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit Euro-Office getätigten Aussagen zu ONLYOFFICE zu diskutieren. Hierbei geht es unter anderem um den Vorwurf, dass eine offene Zusammenarbeit mit ONLYOFFICE aus verschiedenen nicht näher erwähnten Gründen nicht möglich war.

Soweit ich weiß, ermöglicht die AGPL v3 es zwar, weitere Bedingungen zur Lizenz hinzuzufügen, gibt abver auch einen Rahmen für diese Änderungen vor. Vorschriften zur Logo-Nutzung sind soweit ich weiß nicht Teil dieses Rahmens. Daher erwarte ich, dass Onlyoffice damit scheitern wird – ich bin aber kein Jurist.
Ich hoffe es vor allem auch deshalb, da diese Bedingung den Zweck der AGPL ad absurdum führt. Denn wenn man verpflichtet ist, dass Logo zu verwenden, wenn man die Software forken will, benötigt man auch die Erlaubnis, das Logo nutzen zu dürfen – das würde darauf hinauslaufen, dass die Firma hinter OnlyOffice Forks durch Vergabe oder Verweigerung der Logonutzungserlaubnis steuern könnte, wer Forks erstellen darf und wer nicht.
Ich denke, das ist ein Sturm im Wasserglas. ONLYOFFICE hat gedibbert, dass hinter dem Projekt einige finanzstarke Unternehmen stehen und mMn wird es damit enden, dass sie ihre Lizenzen gegen einen gewissen Betrag freigeben werden…
Ich freu mich, wenn Onlyfans dann aufspringt und auf Namensrecht klagt…….omg
Naja auch wenn man forkt hat muss man bestimmte Dinge beachten.
Das Grundlegende ist nun mal z.b. Den Ersteller der Urcodes in den sources-Files zu nennen.
Wenn man etwas veraendert darf man sich gern dazu schreiben aber man darf den Ursprungsgeber nicht loeschen etc. Der Basiscoderstellermuss immer ersichtlich serin und bleiben. Das ist schon mal das Grundprinzip.
Für mich ist das der Unterschied zwischen einer freien und einer offenen Software Lizenz. Ist die AGPL v3 überhaupt mit Markenrechten kombinierbar und falls ja, handelt es sich dann dabei noch um freie Software?
Ionos geht hier ein hohes Risiko ein, auf womöglich geklauter Software ein eigenes Geschäftsmodell aufzubauen. Aber wer weiß. Das Kapern ist ja mittlerweile wieder modern geworden.
Lizenzen bewegen sich innerhalb des erlaubten Gesetzesrahmens und nicht umgekehrt. Sämtliche Gesetze (Marken-, Urheber-, Lizenzrecht, …) finden auf die entsprechenden Absätze Anwendung. Das gilt für proprietäre Lizenzen ebenso wie open source.
Wenn also eine Lizenz die Nutzung einer Marke beschreibt/erwähnt, findet auch das Markenrecht auf die betreffenden Abschnitte Anwendung.
Für etwaige Risikobewertungen bin ich nicht zuständig und ich bin auch kein Jurist.
Es wird wohl spannend bleiben.
gab es eigentlich schon mal so einen Fall?
Ja, SCO vs. Linux 😉
naja fast sco hat ja behauptet das ganzer quellcode gekalut worden ist und sco meldete danach Insolvenz an, wenn mich meine Erinnerung nicht truegt.
Hier ist es ja ein Fork mit bedingungen und danach duerft weiter machen und nur das muss geklaert werden
Warum wundert mich so etwas schon lange nicht mehr?
Einmal mit Profi’s arbeiten. 😀
Das wird schwierig werden, denn das Logo ist ggf. markenrechtlich geschützt und muß beibehalten werden. Gleichzeitig wird die Nutzung des Logos untersagt. D. h. ein Fork ist praktisch unmöglich.
Ionos beschäftigt sicher ein paar Anwälte, die man jetzt mal befragen könnte.
In der Lizenz heißt es “Pursuant to Section 7(b) of the License you must retain the original Product logo when distributing the program.” Aber was ist “the program” und gilt das auch noch, wenn ich nur Teile des Codes übernehme und daraus ein neues Programm mache bzw. ab wann wäre das ein neues Programm?
Im Repo gibt es seit ein paar Tagen einen Commit, der erklärt, warum man diese Bedingungen so für nicht durchsetzbar bzw. obligatorisch hält: https://github.com/Euro-Office/core/commit/e452acebeb343389520348733041056af0cd4c23
Naja, jetzt dürfen sich die Anwälte darum streiten.
Markenrechtlich kann die Nutzung des Logos für einen Fork nicht vorgeschrieben werden. Weiter steht so eine Lizenz auch nicht einfach über dem Gesetz. Behaupten kann man da viel… manchmal können die schon was.