Am 24. Oktober 2020 reichte die Recording Industry Association of America (RIAA) einen Antrag ein, um auf der Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) den Code von youtube-dl von der Code-Hosting-Plattform GitHub entfernen zu lassen. GitHub kam dem Antrag nach und entfernte youtube-dl von der Plattform. youtube-dl ist ein sehr populäres Kommandozeilenprogramm zum Download von Songs und Videos von YouTube und anderen Videoplattformen.
Klage und Abmahnung
Rund einen Monat später wurde das Tool wieder auf GitHub eingestellt, nachdem die Entwickler inkriminierte Teile entfernt hatten. Dabei handelte es sich um als Unit-Tests eingebundene Verweise auf durch Copyright geschütztes Videomaterial. Wer damals glaubte, die Sache sei damit erledigt, sieht sich nun eines Besseren (Schlechteren) belehrt. Wie Netzpolitik.org heute berichtet, verklagt die Musikindustrie in Form der drei Musiklabel Sony Music Entertainment Germany, Universal Music GmbH und Warner Music Group Germany Holding den deutschen Hoster Uberspace, weil er die Webseite von youtube-dl hostet.
Gleichzeitig erhielt Uberspace-Chef Jonas Pasche eine Abmahnung der unter anderem im Bereich Filesharing tätigen Anwaltskanzlei Rasch, die ihn auffordert, das Hosten der Webseite von youtube-dl zu unterlassen, denn er »leiste damit einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Nutzer sich mittels dieser Software Inhalte auf der Videoplattform YouTube herunterladen können, die nicht für den Download bestimmt sind«.
Herausgabe von Informationen
Außerdem nehme er Zahlungen für das youtube-dl-Projekt entgegen. Des Weiteren wird Pasche aufgefordert, Informationen über die Anzahl der Downloads sowie der mit youtube-dl erzielten Einnahmen inklusive Spenden herauszugeben. Zudem soll er Informationen zu den Verantwortlichen, den Entwicklern und finanziellen Unterstützern herausgeben, insbesondere die Namen und E-Mail-Adressen der hinter den Pseudonymen Sergey M, dstftw, Remitamine und Remita Amine stehenden Personen.
Providerprivileg aushebeln
Pasches Anwalt vermutet, dass hier ein Grundsatzurteil erwirkt werden soll, um Hoster auch in solchen Fällen zum Handeln zu zwingen, in denen die Illegalität der beanstandeten Inhalte juristisch nicht erwiesen ist. Damit würde das sogenannte Providerprivileg des Telemediengesetzes § 10 aufgeweicht, wonach Hoster für vermeintliche Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer nicht verantwortlich sind, wenn sie keine Kenntnis von einer rechtswidrigen Handlung haben.
Lage rechtlich umstritten
Pasche formulierte in seiner Antwort auf die Abmahnung, »dass der Download von Youtube-Inhalten in der Regel zulässig sei, sofern dafür kein Kopierschutz umgangen werden muss«. Kurios findet Pasche zudem die Tatsache, dass eine Google-Suche nach youtube download gleich oben rechts den Anreißer des entsprechenden Wikipedia-Artikels zu youtube-dl zeigt. Wenn Google so sehr daran gelegen wäre, Downloads von Youtube-Videos oder von deren Audio-Stream zu verhindern, wäre es für den YouTube-Eigner ein Leichtes, diese prominente Publikmachung zu unterbinden.