In den 18 Jahren des Bestehens von Arch Linux gab es nie eine Lizenz für deren Paketquellen. Das soll sich nun ändern. Ein aktueller Vorschlag auf der News-Seite von Arch erklärt, dass alle Paketquellen inklusive PKGBUILD-Dateien unter der sehr liberalen 0BSD-Lizenz lizenziert werden. Dahinter verbirgt sich die BSD Zero Clause License:
Permission to use, copy, modify, and/or distribute this software for any purpose with or without fee is hereby granted.
Liberale Lizenz
Die Lizenz erlaubt es, das lizenzierte Material zu kopieren, zu verändern, zu verbreiten oder – ganz oder teilweise – für eigene, auch kommerzielle Projekte zu verwenden, ohne dass eine Namensnennung erforderlich ist oder Bedingungen gestellt werden.
Mit ihrem Vorhaben reiht sich Arch Linux in die Reihe anderer Distributionen ein, die in der ein oder anderen Form Lizenzen für die Paketquellen ausweisen. In RFC 0040 legen die Entwickler ihre Gründe dar, warum die fehlende Lizenz problematisch sein kann und geben Schritte vor, die die Distribution nehmen sollte, um dies zu ändern.
Demnach ist nicht klar, welche Bedingungen für eine Software ohne ausdrückliche Lizenz gelten. In einigen Ländern ist die Standardlizenz, die der Software zugewiesen wird, recht restriktiv. Auch wenn ein Teil der Quellen vermutlich nicht Copyright-fähig ist, da sie die nötige schöpferische Höhe nicht erreichen, schadet eine Lizenz aber nicht.
Jetzt Einwände äußern
Bevor die Änderung in Kraft tritt, wird den Mitwirkenden ermöglicht, Einwände zu äußern. Ab dem 19.11.2024 erhalten die Mitwirkenden im Laufe einer Woche eine Benachrichtigungs-E-Mail, in der alle ihre Beiträge aufgeführt sind. Stimmen die Betreffenden zu, müssen sie nichts unternehmen. Gibt es Einwände, so werden diese diskutiert und einer Lösung zugeführt.
Die Wahl der 0BSD-Lizenz passt zur Philosophie der Einfachheit und Zugänglichkeit von Arch Linux, beseitigt aber eine rechtliche Unsicherheit für am Projekt Beteiligte und für Projekte, die die Quellen anderweitig verwenden möchten.

Naja ich sehe das durchaus kritisch. Man kann ja die Pakete auch so nutzen, es muss eben nur der urspruengliche Urheber genannt werden.
Auf der anderen ASeite verstehe ich arch, da es immer mehr gibt, die sich einfach an die Urhebernennung nicht halten.
In Artikel steht
nichts von Urhebernennung.
Es geht doch wohl eher darum, dass niemand die Möglichkeit erhält, bei Arch veröffentlichen Code unter eine restriktivere Lizenz zu stellen und dann deren Nutzer mit Forderungen zu dragsalieren.
In wieweit sowas unter GPL geht kann ich jetzt nicht sagen aber normal ist da min eine Urhebernennung. genau das meinte ich.