Euro-Office

Euro-Office erstmals stabil veröffentlicht

Euro-Office, die europäische Open-Source-Alternative zu Microsoft Office und Google Docs, wird heute in Version 1.0 veröffentlicht. Das Projekt eines Konsortiums europäischer Unternehmen veröffentlicht damit rund zweieinhalb Monate nach der Ankündigung Ende März sein erstes stabiles Release.

Europäisches Konsortium

Euro-Office basiert auf einem Fork von OnlyOffice und bietet Editoren für Textdokumente, Tabellenkalkulation, Präsentationen und PDFs als Webanwendung und als Desktop- und Mobile-App. Hinter dem Projekt stehen IONOS, Nextcloud, Eurostack, XWiki, OpenProject, Soverin, Abilian, BTactic, OpenXchange, Office.eu und Tuta. Die erste stabile Version ist direkt in das ebenfalls heute veröffentlichte Nextcloud Hub 26 Spring integriert.

Code aufräumen und Sicherheitsupdates einpflegen

Beim ersten Release lag der Fokus auf Stabilität und Sicherheit. Nextcloud-CEO Frank Karlitschek erklärt dazu: »Oberste Priorität war eine Version, mit der man wirklich arbeiten kann. Zunächst mussten wir den Code aufräumen, Sicherheitsupdates einpflegen und Euro-Office in bestehende Lösungen integrieren.« Als nächste Schritte nennt er Desktop- und Mobile-Apps sowie die vollständige Unterstützung offener Standards wie ODF-Formate. Weitergehende Informationen sind auf der GitHub-Seite des Projekts zu finden.

Lizenzstreit

Die Veröffentlichung ist von einem Lizenzstreit überschattet: OnlyOffice wirft den Euro-Office-Initiatoren vor, gegen die Bedingungen der AGPLv3 zu verstoßen. Stein des Anstoßes ist das Entfernen zusätzlicher Lizenzbedingungen, die OnlyOffice 2021 auf Basis von Paragraf 7 der AGPLv3 hinzugefügt hatte und die unter anderem die Beibehaltung von Logos und Markenzeichen vorschreiben. OnlyOffice beendete daraufhin seine acht Jahre alte Partnerschaft mit Nextcloud.

Der Streit wurde zwischenzeitlich der Free Software Foundation vorgelegt, die ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Forks erstellte. Die FSF positioniert sich darin klar auf der Seite von Euro-Office und argumentiert, dass die AGPLv3 nicht dazu genutzt werden kann, die Freiheiten nachgelagerter Nutzer einzuschränken. Konkret stellt sie fest, dass OnlyOffices Anforderung, das ursprüngliche Produktlogo beizubehalten, eine unzulässige Zusatzbeschränkung darstellt, die Empfänger des Codes entfernen dürfen.

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