Altersverifikation auf Betriebssystemebene ist ein Thema, das derzeit viele Gemüter in der Linux-Community erhitzt. Mehrere Linux-Distributionen haben sich klar gegen die Einführung von Altersverifikation positioniert. Dazu zählen MX Linux, antiX, Garuda Linux, CachyOS sowie Solus und für den mobilen Bereich das Android-Custom-ROM GrapheneOS.
Der scheidende Debian-Projektleiter Andreas Tille hat in seinen monatlichen Bits from the DPL festgestellt, dass eine juristische Klärung der Notwendigkeit der Altersverifikation in Betriebssystemen und im Besonderen bei Distributionen ohne ein Unternehmen im Hintergrund noch aussteht.
Kalifornien als US-Vorreiter
Grundlage der Diskussionen in der Linux-Community ist der California Digital Age Assurance Act (AB 1043), ein Gesetz, das die Einführung von Altersverifikation auf Betriebssystemebene ab 2027 vorsieht und bereits von anderen US-amerikanischen Staaten als Vorlage verwendet wird, um eine ähnliche Gesetzgebung einzuführen. Ein ähnliches Gesetz ist in Brasilien bereits vor zwei Wochen in Kraft getreten. In Europa liegen Vorschläge zur Einführung eines EU Digital Identity Wallet auf dem Tisch, das ebenfalls der digitalen Identifikation dient.
Rechtliche Abklärung
Debian hat zur Ausarbeitung einer rechtlichen Analyse die gemeinnützige Organisation Software in the Public Interest (SPI) eingeschaltet, die bereits seit Jahren Debians Spendenaufkommen verwaltet und juristische Beratung liefert, und beauftragt, die rechtliche Lage um Altersverifikation zu klären.
Im Besonderen geht es darum, inwieweit Distributionen ohne kommerziellen Hintergrund verpflichtet werden können, Instrumente zur Altersverifikation einzuführen. Die Ergebnisse können weiteren, ähnlich wie Debian aufgestellten Distributionen helfen, das leidige Thema richtig einzuordnen.

Das Gnome Projekt hat diese Themen schon sehr lange auf dem Schirm, was man an Projekten wie Nanny (veraltet), Gnome-Safety (Pretty Desk), Malcontend (im Gnome Software Store unter Kindersicherung) sehen kann.
https://wiki.gnome.org/Projects/Nanny
https://gitlab.freedesktop.org/pwithnall/malcontent
Gnome verortet die Sicherheit des Kindes beim Administrator des Geräts, Eltern tragen auch die Verantwortung für die Küche oder die Werkstatt einer Familie, die ebenfalls existenzielle Gefahren bergen. Der Staat der (angeblich aus Sorge um seine Bürger) alles kontrolliert, ist mir ein Graus!
avbox111 sagt:
10. April 2026 um 13:23 Uhr:
“Du hast die Frage nicht beantwortet, für wen Du arbeitest?”
Erstens geht es dich nichts an, wo ich arbeite. Zweitens: Wer investiert bitte so viel Zeit, um jemandem technische Zusammenhänge rund um KI zu erklären, wenn er kommerzielle Interessen hätte? Allein das macht die Frage überflüssig und zeigt eher, dass du mir etwas unterstellen willst.
“Und Du hast auch nicht geantwortet, ob Du es ok findest, wenn 99.8% des Gaming-Umsatzes über In-App-Käufe mit grossem Suchtpotential gemacht werden?”
Ich finde das nicht in Ordnung, aber mit „mehr Kontrolle“ lässt sich das kaum einschränken. Solange der Staat hier nicht klare Regeln für alle setzt, bringt es wenig, Kinder schützen zu wollen, die mit Technik aufgewachsen sind und genau wissen, wie man solche Beschränkungen umgeht oder sogar für sich nutzt.
Andererseits muss das Geld irgendwoher kommen. Wer glaubt, alles sei kostenlos – wie soll ein Unternehmen dann überleben? Du verschenkst deine Software auf GitHub ja auch nicht ohne Hintergedanken.
“Ist ja schon irgendwie bitter, die Amis liefern den Chinesen keine NVidia-Chips und dann machen es die Chinesen (dank Open Source und dem nicht sanktionierten Rest) mit einem Bruchteil der Hardware faktisch gleich gut.”
Ach so, die können also auch auf 1–2 nm fertigen? Tatsächlich betreiben sie die Hardware eher außerhalb der Spezifikation und nehmen dafür mehr Ausschuss in Kauf. Das kann man machen, wenn man Milliarden an staatlichen Subventionen bekommt. Westliche Unternehmen müssen hingegen profitabel arbeiten.
Außerdem wurde das Embargo inzwischen gelockert, weil China selbst eingesehen hat, dass es technologisch noch Luft nach oben gibt.
“Nur erzähle mir in der Zwischenzeit nicht, dass KI mit Open Source (inkl. AMD) nicht zu gebrauchen wäre. Das ist gelinde gesagt einfach brutal unzutreffend.”
Das habe ich nicht behauptet. Ich habe gesagt, dass Open-Source-Lösungen nur bis zu einem gewissen Punkt gleichwertig laufen. Irgendwann stößt AMD an Grenzen. Wer rein nach KPI, Hardwarekosten und Stromverbrauch entscheidet, nimmt am Ende den Marktführer – weil Unternehmen nun mal im Millionenbereich sparen, wenn andere Hardware optimiert besser performt.
“Dem möchte ich noch anfügen, ohne Deine kritischen Posts hätte ich heute vielleicht nicht das, was ich habe. Nur bleibt es trotzdem eine Mär, dass Apple günstiger, so wahnsinnig viel weniger Saft braucht und daher jetzt so toll wäre – weil es stimmt in dieser Form nicht.”
Wenn man die ARM-Prozessorarchitektur nicht versteht, kommt man wohl zu diesem Schluss.
“Die 6080s von AMD (mit 128 GB RAM getestet, 120 für GPU nutzbar) ist auf Augenhöhe mit dem Mac M4, das Gerät frisst mir ca. 90-100 Watt, die Prozesse laufen aber etwa halb so schnell.”
Der RAM beim M3 Ultra ist mit 806 GB/s direkt an das SoC angebunden. Er braucht keine Lanes, weil er nicht über das Mainboard angebunden ist.
DDR5‑RAM in einem x86‑System erreicht maximal 5.600 MT/s (5600×8=44800 MB/s=44,8 GB/s). Das ergibt 44,8 GB/s pro Kanal. Bei einem AMD‑Epyc mit 8 Kanälen kommst du auf 358,4 GB/s – und das ist Serverhardware mit hoher Bandbreite. Dazu kommt die Latenz, weil die CPU nicht direkt auf den RAM zugreifen kann.
Physikalisch kann deine Hardware also gar nicht schneller sein. Und Open Source wird im KI‑Umfeld sehr wohl eingesetzt.
Wie kommst du auf 90 – 100 Watt? Lässt du den Verbrauch von RAM, Mainboard und CPU weg, ohne die deine GPU gar nicht läuft? Und nutzt du VRAM der GPU oder CPU‑RAM für deine Modelle? Die GPU ist der limitierende Faktor. Mehr RAM macht die Modelle nicht schneller.
Ein Modell liegt entweder komplett im VRAM – oder teilweise im RAM, was die Token‑Generierung massiv verlangsamt. Vielleicht nutzt du ein MoE, dann kann man das teilweise kompensieren.
Und wenn 120 GB für die GPU nutzbar sind, verschenkst du bereits RAM. Woher kommen die fehlenden 8 GB? Läuft eine GUI mit einem OS im Hintergrund?
“Dir auch zwei Karten, dann sind wir bei 64 GB. Das Equipment ist lieferbar, was bei Apple ja nicht der Fall ist. Abgesehen sind die Preise für die AMD-GPUs einfach “brachial” tiefer.”
Ach so, die sind ausverkauft? Dann nehmen wir eben einen Nvidia DGX‑Sparc‑Nachbau – den gibt es schon für rund 4.000 Euro. Eigentlich für Entwicklung und Tests gedacht, aber damit laufen Modelle, die bei dir nicht lauffähig sind. Und wenn das nicht reicht, verbinde ich zwei davon per Glasfaser und habe beim doppelten Preis 256 GB VRAM minus ein paar GB für ein angepasstes Ubuntu ohne GUI.
“Ferner kann ich heute noch anfügen, dass meine KI-Workflows mittlerweile auch Tage bei Temperaturen weit unter 70 Grad in dem von Dir so kritisierten Gehäuse der ArchivistaBox 2026/III laufen. Und ich wüsste nicht, warum ich 4 Slots für eine GPU hergeben sollte, da bau ich ja 2 Karten rein. Wie gesagt, Du darfst gerne vorbeischauen.”
Mach das. Währenddessen kann ich meine Workstation mit einer leisen AMD‑GPU problemlos unter dem Tisch betreiben, ohne dass ich Angst haben muss, dass der Tower gleich abhebt. Die restliche Abwärme schaffen die Lüfter locker weg, und ich kann im Sommer normal arbeiten, ohne nach draußen flüchten zu müssen, weil es dort kühler ist.
==========================
Erstens geht es dich nichts an, wo ich arbeite. Zweitens: Wer investiert bitte so viel Zeit, um jemandem technische Zusammenhänge rund um KI zu erklären, wenn er kommerzielle Interessen hätte? Allein das macht die Frage überflüssig und zeigt eher, dass du mir etwas unterstellen willst.
==========================
Du bist kein KI-Spezialist, definitiv nicht. Die Frage bleibt von daher, warum Du soviel Zeit investierst, um Dinge auszuführen, die am Ende wenig bis keinen Sinn ergeben. LM-Studio. Echt jetzt? Du kennst die RX 6080s nicht? Echt jetzt? Du weisst nicht, wie man den Verbrauch einer Maschine misst. Echt jetzt? Nimm ein Messgerät und gut ist. Die RX 6080s sind in den AI 395+ von AMD verbaut. Deutlich günstiger als Apple oder eine DGX-Sparc.
Nur bleibt es dabei, Geräte, die CPU/GPU-Speicher «bridgen», die sind zwar gut für grosse Modelle, aber der Speed kommt nicht in Ansätzen an das heran, was bei einer reinen GPU von AMD oder Nvidia abgeht.
Natürlich ist ARM effizient, seit über 10 Jahren laufen unsere Scan-Boxen mit ARM, bei unter 1 Watt. Ich kriege damit 180 Seiten die Minute gescannt. Die Apple-Chips sind technisch auch gut, das zugenagelte Öko-System ein Vorteil für Apple, nicht aber für die Kunden. KI mit Apple geht ordentlich, aber High-End ist es nicht.
Meine AI 395+ steht seit zwei Wochen bei mir, weil ich damit grosse Modelle und den Speed-Unterschid zur RX 9070 XT testen konnte. In einem Heise-Review schneidet der AI 395+ um ca. 11 Prozent besser ab als «deine» DGX-Sparc. Aber, wie heise auch festhält, für richtige Workflows einfach zu langsam.
===================
Mach das. Währenddessen kann ich meine Workstation mit einer leisen AMD‑GPU problemlos unter dem Tisch betreiben, ohne dass ich Angst haben muss, dass der Tower gleich abhebt. Die restliche Abwärme schaffen die Lüfter locker weg, und ich kann im Sommer normal arbeiten, ohne nach draußen flüchten zu müssen, weil es dort kühler ist.
===================
Nett gebrüllt, aber Unsinn. Die R9700 braucht unter Vollast ca. 250 Watt und liefert ab, da hebt nichts ab und heiß wird auch nichts.
Gegen die Physik und unabhängige Benchmarks kommt man auch mit Ideologie nicht an. Fakt ist: Ein AMD-System benötigt im Vergleich zu Nvidia deutlich mehr ‚Gebastel‘, da vieles nicht Out-of-the-box funktioniert.
Hier ein paar Punkte zur Realität:
Effizienz: 5x AMD RX 7900 XTX ziehen ca. 1500–1700 W, bei vergleichbaren vRAM. Eine spezialisierte KI-Lösung wie die Apple Studio oder ein Nvidia DRX Sparc liegt bei einem Bruchteil dessen (150–250 W). In Sachen ROI ist AMD hier weit unterlegen.
Flaschenhals: Auf einem Standard-Mainboard bremsen sich die Karten durch die langsame PCIe-Kommunikation gegenseitig aus. Gegen dedizierte KI-GPUs mit hoher Interconnect-Bandbreite verliert dieses Setup jedes Mal.
Software-Gap: Nvidia bietet mit CUDA, cuDNN und TensorRT einen Industriestandard. ROCm ist zwar da, kämpft aber weiterhin mit eingeschränkter Kompatibilität und einem viel kleineren Ökosystem.
Wer Zeit hat, Modelle manuell auf ROCm zu portieren, mag das tun. Für einen produktiven Unternehmer ist das jedoch unwirtschaftlich. Deine bisherigen Aussagen lassen zudem kaum erkennen, dass du diese tiefgreifenden Anpassungen tatsächlich selbst beherrschst.
Man kann bei seiner Ideologie bleiben, aber wer solche Setups als professionelle Lösung verkauft, macht sich fachlich angreifbar. Ende der Diskussion.
===========
Gegen die Physik und unabhängige Benchmarks kommt man auch mit Ideologie nicht an. Fakt ist: Ein AMD-System benötigt im Vergleich zu Nvidia deutlich mehr ‚Gebastel‘, da vieles nicht Out-of-the-box funktioniert.
===========
Falsch, Softwarekonfiguration hat nichts mit Physik zu tun.
===========
Effizienz: 5x AMD RX 7900 XTX ziehen ca. 1500–1700 W, bei vergleichbaren vRAM. Eine spezialisierte KI-Lösung wie die Apple Studio oder ein Nvidia DRX Sparc liegt bei einem Bruchteil dessen (150–250 W). In Sachen ROI ist AMD hier weit unterlegen.
==========
Falsch: 5xR9700 = ca. 1250 Watt unter Last, ergibt aber 11 x mehr Leistung als eine DRX-Sparc
==========
Flaschenhals: Auf einem Standard-Mainboard bremsen sich die Karten durch die langsame PCIe-Kommunikation gegenseitig aus. Gegen dedizierte KI-GPUs mit hoher Interconnect-Bandbreite verliert dieses Setup jedes Mal.
==========
2xPCI5x16 und gut ist.
============
Software-Gap: Nvidia bietet mit CUDA, cuDNN und TensorRT einen Industriestandard. ROCm ist zwar da, kämpft aber weiterhin mit eingeschränkter Kompatibilität und einem viel kleineren Ökosystem.
===========
Falsch, Torch läuft tadellos. 2025 liefen 80% der Entwicklung bei Torch, 20% bei tensorflow
================
Wer Zeit hat, Modelle manuell auf ROCm zu portieren, mag das tun. Für einen produktiven Unternehmer ist das jedoch unwirtschaftlich. Deine bisherigen Aussagen lassen zudem kaum erkennen, dass du diese tiefgreifenden Anpassungen tatsächlich selbst beherrschst.
===============
Falsch, ist längst portiert, siehe oben.
================
Man kann bei seiner Ideologie bleiben, aber wer solche Setups als professionelle Lösung verkauft, macht sich fachlich angreifbar. Ende der Diskussion.
================
Es bringt wirklich nichts mehr. Ja, Ende der Diskussion.
Ich finde es ja spannend, wie viele Distries das rundheraus ablehnen.
Spannend ist auch, das Linux Torvalds und viele andere Kernel Core Developer/maintainer auf den Gehaltslisten amerikanischer Unternehmen stehen. Oder europäischer.
Wer sagt, dass zukünftige Kernelversionen nicht den Boot verweigern, wenn das Userland nicht gewisse API bedient. Ja, kann man in einem FOSS alles Patchen. Aber wie viele Distries werden verschwinden, weil jedes Mal den Kernwl patchen zu viel Aufwand ist?
Ich denke aber nicht, dass es dazu wirklich kommt.
> Ich denke aber nicht, dass es dazu wirklich kommt.
Da wäre ich mir nicht do sicher. Die Phantasien unserer Politiker sind nicht anders wie der gewisser anderer Staaten.
Siehe Chatcontrolle. Ist zwar nun verboten. Die großen drei haben aber offensichtlich verkündet sie machen weiter. Eigentlich strafbar.
Reaktion unserer Eliten… Keine.
Warum wohl.
LNKom sagt:
8. April 2026 um 19:17 Uhr:
„Die großen drei haben aber offensichtlich verkündet, sie machen weiter. Eigentlich strafbar.”
Kommt immer darauf an, welche Rechtsprechung, welches Land, welcher Bundesstaat – was auch immer du meinst. In Brasilien ist es nun einmal nicht strafbar, sondern verpflichtend: Lei nº 15.211/2025 (Gesetz Nr. 15.211/2025)[1], das seit dem 17.03.2026 gilt.
Nur mal als Auszug aus dem brasilianischen Gesetz. Einerseits soll ein wirksamer Schutz etabliert werden, andererseits darf es nicht zu einer Massenüberwachung kommen:
Art. 3º – Grundlegende Schutzpflicht
„IT-Produkte oder -Dienstleistungen, die an Kinder und Jugendliche gerichtet sind oder für sie wahrscheinlich zugänglich sind, müssen den prioritären Schutz dieser Nutzer gewährleisten, ihr bestes Interesse als Parameter verwenden und angemessene und proportionale Maßnahmen ergreifen, um ein hohes Schutzniveau für Privatsphäre, Datenschutz und Sicherheit sicherzustellen.”
Art. 24 – Soziale Netzwerke
„Soziale Netzwerke müssen sicherstellen, dass Nutzer bis 16 Jahre mit einem gesetzlichen Vertreter verknüpft sind.”
Art. 34 § 1º und Art. 37
„Die Regulierung darf in keinem Fall Massenüberwachung, generische oder willkürliche Überwachungsmechanismen autorisieren oder einführen. Praktiken, die die Grundrechte auf Meinungsfreiheit, Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen, sind untersagt.”
(Übersetzt mit Deepl.com)
Damit gilt dieses Gesetz für jeden, der Dienste anbietet, die brasilianische Jugendliche aufrufen können. Damit sind auch deine angesprochenen „drei” dazu verpflichtet.
Ausnahme: Vielleicht machen sie IP-Sperren. Ob das dann für Brasilien ein wirksamer Schutz ist, müssen deren Gerichte entscheiden.
Ich habe absichtlich nicht darauf hingewiesen, was alles damit reglementiert werden soll, da solche Listen sich schnell mal im Nachhinein modifizieren lassen.
[1] https://www.planalto.gov.br/ccivil_03/_ato2023-2026/2025/lei/L15211.htm
Ich kann Deine Übersetzung nicht nachvollziehen, und zwar weder mit deepl noch mit translategemma:27b auf meiner lokalen ArchivistaBox. Exemplarisch bringe ich die Übersetzung ein, die ich erhalte:
=========================================
“Art. 3º Informations- und Kommunikationstechnologieprodukte und
-dienstleistungen, die sich an Kinder und Jugendliche richten oder für die
es wahrscheinlich ist, dass diese sie nutzen, müssen den vorrangigen
Schutz dieser Nutzer gewährleisten, sich an ihrem besten Interesse
orientieren und über angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen verfügen,
um ein hohes Maß an Privatsphäre, Datenschutz und Sicherheit zu
gewährleisten, gemäß den in den Gesetzen Nr. 8.069 vom 13. Juli 1990
(Kinder- und Jugendgesetz) und 13.709 vom 14. August 2018 (Allgemeines
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten) festgelegten Bestimmungen.
Einziger Absatz. Kinder und Jugendliche haben das Recht, von ihren Eltern
oder Erziehungsberechtigten über die Nutzung des Internets und ihre
digitalen Erfahrungen aufgeklärt, beraten und begleitet zu werden, und es
obliegt diesen, eine aktive und kontinuierliche Sorgfaltspflicht
auszuüben, indem sie geeignete Tools zur elterlichen Kontrolle verwenden,
die dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes und des Jugendlichen
entsprechen.”
=========================================
Deepl liefert plus minus eine ähnliche Übersetzung, Und auch wenn ich kein Portugisisch kann, so reichen ein paar “Fetzen” Italienisch um festzustellen, dass meine KI keinen Stuss liefert. ich weiss jetzt nicht, warum Deine Übersetzung derart stark vom Original abweicht.
Was bedeutet dies?
a) Es geht um Produkte, die sich an Kinder und Jugendliche richten
b) Es geht um verhältnismässige Massnahmen
c) Es geht um Schutz der Privatsphäre
Weiter wird explizit angeführt, dass die Eltern/Erziehungsberechtige ihre Kinder/Jugendliche begleiten.
Das ist das, was ich aus dem Gesetz lesen kann. Ich kann dem als Vater zweiter Töchter, die mittlerweile plus/minus erwachsen sind, anfügen, dass ich mir gewünscht hätte, dass unsere Schulen ihre Erziehungspflicht wahrgenommen hätten. Da war rein gar nichts, was zum Schutz der Jugendlichen beigetragen hätte. Nada!!!
Das, was Du aus dem Text liest, sehe ich nicht. Erst wenn ich Werbung an brasilianische Kinder/Jugendliche machen würde, könnte das Gesetz auf eine Linux-Distribution wie die ArchivistaBox überhaupt angewandt werden und weiter steht nicht, dass ich 100% sicherstellen muss, dass die ArchivistaBox-ISO-Datei nicht bezogen werden kann. Primär stehen nämlich in Art. 3 die Eltern in der Pflicht ihre Sprösslinge angemessen zu begleiten bzw. die Kinder/Jugendlichen haben das Recht, dass die Eltern bzw. Schulen sich nicht einfach aus dem Staub machen. Das Ziel, einen Schutz für Kinder/Jugendliche zu erreichen, auch dies finde ich im Grundsatz richtig.
Ihr könnt Euch nicht vorstellen, wie viel Diskussionen es bei uns in der Familie gab, als ich jeweils ausführte, die sozialen Medien seien nicht für Kinder gemacht. Die Diskussion ist dann etwas schwierig, wenn dein Kind bei den 5-10% jener ist, welche nicht mit 12 bereits WhatsApp, Insta und TikTok haben. Das ging soweit, dass 5-Klässler/innen massivst in der inoffiziellen WhatsApp-Gruppe der Klasse beschimpft und gemobbt wurden.
Niemand fühlte sich zuständig, es wurden Schulsozialpädagogen/innen aufgeboten, aber letztlich passierte nichts. Weil, weder die Schule noch die Eltern fühlten sich zuständig. Der Schaden für die Kinder/Jugendlichen ist aber angerichtet und dass hier entsprechend Brasilien korrigierend eingreift, ist nicht das Damoklesschwert für Linux als Betriebssystem. Es dürfte eher ein Weckruf sein, dass Schulen wie Eltern die Sache endlich einmal (etwas) ernster nehmen.
Um die Aussagen nachvollziehbarer zu gestalten, stütze ich mich auf zusätzliche Quellen. Die folgenden Zitate zeigen jeweils den Originaltext uebersetzt (via Deepl) und die Links verweisen direkt auf den entsprechenden Text.
Du kannst aber auch die entsprechenden Stellen so finden:
* Bei Wikipedia: Der erste Textabschnitt enthält relevante Informationen
* Bei Machado Meyer: Suche nach dem Begriff „disponibilizados” für die spezifische Passage
———————————————————-
“Das Gesetz gilt für Produkte und Dienstleistungen der Informationstechnologie, die sich an diese Zielgruppe richten oder von dieser wahrscheinlich genutzt werden, unabhängig vom Ort ihrer Entwicklung oder ihres Betriebs.”
(Wikipedia[1]).
“[…] einschließlich solcher, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland bereitgestellt werden, darunter unter anderem soziale Netzwerke, Apps, Computerspiele, Betriebssysteme, App-Stores und andere digitale Plattformen.”
(Machadomeyer[2])
Ergänzend dient ein Artikel von ‚Persona Cursos’ (Polizeiausbildung São Paulo) als Kontext [3]. Beachte bitte, dass dies Sekundär-/Terziärquellen sind; das Gesetz selbst wäre die Primärquelle. Aufgrund fehlender DeepL-Pro-Lizenz habe ich den Gesetzestext nicht vollständig übersetzt, sondern mich auf die relevantesten Abschnitte beschränkt.
Reicht diese Auswahl aus, oder soll ich noch weitere Primärquellen recherchieren?
———————————————————-
LNKom sagt:
9. April 2026 um 2:05 Uhr
“Sorry aber du hast scheinbar null Ahnung.
Somit erübrigt sich jede Diskussion mit dir.”
Deiner Meinung nach habe ich keine Ahnung, und du hast selbst gesagt, dass du jede weitere Diskussion ausschließt. Damit erübrigt sich für mich ein weiterer Kommentar zu deiner abwertenden Aussage.
———————————————————-
[1] https://pt.wikipedia.org/w/index.php?title=Lei_n.%C2%BA_15.211/2025#:~:text=A%20lei%20aplica%2Dse%20a%20produtos%20e%20servi%C3%A7os%20de%20tecnologia%20da%20informa%C3%A7%C3%A3o%20direcionados%20a%20esse%20p%C3%BAblico%20ou%20de%20acesso%20prov%C3%A1vel%20por%20ele%2C%20independentemente%20do%20local%20de%20desenvolvimento%20ou%20opera%C3%A7%C3%A3o%2E%5B1%5D%5B2%5D
[2] https://www.machadomeyer.com.br/pt/inteligencia-juridica/publicacoes-ij/direito-digital/estatuto-digital-da-crianca-e-do-adolescente-lei-n-15-211-2025-entra-em-vigor-em-17-de-marco-de-2026#:~:text=inclusive%20quando%20disponibilizados%20por%20empresas%20sediadas%20no%20exterior%2C%20abrangendo%2C%20entre%20outros%2C%20redes%20sociais%2C%20aplicativos%2C%20jogos%20eletr%C3%B4nicos%2C%20sistemas%20operacionais%2C%20lojas%20de%20aplicativos%20e%20outras%20plataformas%20digitais.
[3] https://www.personacursos.com.br/2026/04/02/eca-digital-lei-no-15-211-2025-o-que-muda-com-a-nova-legislacao/
Um es kurz zu sagen, ich sehe es anders. Zwar gab es zwei Open Source Betriebssysteme, welche sich kurz aus Brasilien “verabschiedeten”. Die Seiten sind mittlerweile aber wieder erreichbar. Geändert wurde jetzt erst einmal die Lizenz.
Das Gesetz richtet sich nicht gegen Open Source. Es geht um den Kinder- und Jugendschutz. Vereinfacht gesagt, wer eine Gaming-Linux-Distribution mit Open Source erstellt, dürfte dann betroffen sein, wenn Inhalte zur Verfügung gestellt werden, die nicht für Kinder und Jugendliche bestimmt sind.
Du musst auch keine Primärquellen recherchieren, die Du mangels Deepl-Pro-Lizenz nicht übersetzen kannst. Ich habe Deine Quellen längst mit meiner ArchivistaBox im Gesamtumfang übersetzt und daraus die entsprechenden Schlüsse gezogen. Wie gesagt, ich sehe diese Aufgeregtheit nicht, und sie findet sich so auch nicht in den Quellen, die Du anfügst.
Könntest du erläutern, was die ArchivistaBox im Bereich Übersetzungen konkret auszeichnet? Nutzt das System einen spezialisierten Algorithmus oder eine verifizierte Instanz, die qualitativ mit DeepL Pro vergleichbar ist?
Da Standard-LLMs zwar multilingual sind, aber oft zu Halluzinationen neigen, interessiert mich der Mehrwert deiner Software: Wie stellst du sicher, dass die Texte präzise bleiben und nicht bloß ‘erfunden’ wirken? Hier ist übrigens eine Zusammenfassung des Gesetzestextes, damit du sehen kannst was ein freies MoE-Modell (hier lumo.proton.me) heute schon machen kann. Auch hier wäre der kommerzielle Dienst besser gewesen, aber es soll auch für andere nachvollziehbar sein.
Prompt:
“kannst du mir mal kurz zusammenfassen um was es geht und wer davon betroffen ist. sind da auch softwarehersteller betroffen und open-source?”
Hier ist das Ergebnis:
Ich habe den Inhalt der Datei pasted-content-2026-04-09T12-46-49.txt analysiert. Es handelt sich dabei um den Text des brasilianischen Gesetzes Nr. 15.211 vom 17. September 2025, bekannt als „Estatuto Digital da Criança e do Adolescente” (Digitales Statut für Kinder und Jugendliche).
Hier ist eine Zusammenfassung der Kernpunkte und der Betroffenen:
Worum es geht
Das Gesetz zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche in digitalen Umgebungen umfassend zu schützen. Es legt strenge Regeln für Technologieanbieter fest, um Risiken wie sexuelle Ausbeutung, Cybermobbing, Suchtverhalten, unangemessene Werbung und Datenmissbrauch zu minimieren.
Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:
Privatsphäre von Standard: Dienste müssen standardmäßig die strengsten Privatsphäre-Einstellungen haben („Privacy by Default”).
Altersverifikation: Zuverlässige Mechanismen zur Altersprüfung sind vorgeschrieben (keine bloße Selbstauskunft), insbesondere für Inhalte, die nicht für Minderjährige geeignet sind.
Elternkontrolle: Anbieter müssen Werkzeuge bereitstellen, die Eltern erlauben, Nutzungsdauer, Kommunikation und Käufe zu überwachen und zu begrenzen.
Verbot bestimmter Praktiken:
Keine „Loot Boxes” (Glücksfall-Boxen) in Spielen für Kinder/Jugendliche.
Verbot von Profiling und emotionaler Analyse für Werbezwecke gegenüber Minderjährigen.
Verbot der Monetarisierung von Inhalten, die Kinder sexuell suggestive darstellen.
Transparenz: Große Plattformen (>1 Mio. Nutzer unter 18) müssen halbjährliche Berichte über Moderation, Risiken und Schutzmaßnahmen veröffentlichen.
Haftung: Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen (bis zu 10 % des Umsatzes in Brasilien oder bis zu 50 Millionen Real pro Verstoß) sowie temporäre Sperrungen.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz gilt für jedes Produkt oder jeden Dienst der Informationstechnologie, der:
Direkt an Kinder und Jugendliche gerichtet ist, ODER
Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit von ihnen genutzt wird („acesso provável”).
Dazu zählen laut Definition (Art. 2):
Internetanwendungen (Apps, Webseiten)
Computerprogramme und Software
Betriebssysteme
App-Stores
Videospiele
Soziale Netzwerke
Ja, Softwarehersteller sind betroffen. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Anbietern, wenn der Dienst in Brasilien verfügbar ist oder von dort aus zugänglich ist.
Sind Open-Source-Hersteller betroffen?
Das Gesetz erwähnt „Open Source” nicht explizit als Ausnahme. Daher gelten folgende Punkte:
Grundsätzliche Geltung: Wenn eine Open-Source-Software (z. B. ein Messenger, ein Spiel oder ein Browser) in Brasilien genutzt wird und Kinder/Jugendliche Zugang haben, fällt sie unter das Gesetz. Der Begriff „Lieferant” (fornecedor) in Art. 5 bezieht sich auf denjenigen, der den Dienst anbietet.
Verantwortlichkeit:
Wenn ein Open-Source-Projekt von einer Stiftung oder einem Unternehmen gehostet wird, das den Download oder die Nutzung in Brasilien ermöglicht, trägt dieses die Verantwortung für die Einhaltung (z. B. Datenschutzstandards, Alterschecks, Elternkontrollen).
Bei rein dezentraler Open-Source-Software ohne zentrale Instanz könnte die rechtliche Durchsetzung schwierig sein, aber das Gesetz verlangt von jedem, der den Dienst „anbietet” (verbreitet, hostet, vertreibt), die Einhaltung.
Ausnahmen: Es gibt keine generelle Befreiung für Open-Source-Software. Allerdings werden in Art. 39 die Pflichten moduliert (angepasst) basierend auf:
Der Größe des Anbieters.
Der Anzahl der Nutzer.
Dem Grad der Einflussnahme auf Inhalte (z. B. sind reine Infrastruktur-Anbieter oder solche mit redaktioneller Kontrolle anders behandelt als soziale Netzwerke).
Kleine Projekte oder solche ohne kommerzielles Interesse könnten bei der Umsetzung weniger strenger Auflagen (wie detaillierte Jahresberichte) begünstigt sein, solange sie die Grundpflichten (Schutz vor illegalen Inhalten, Datenschutz) erfüllen.
Fazit: Auch Open-Source-Hersteller, deren Software in Brasilien genutzt wird und von Kindern erreicht werden kann, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz, Sicherheit und Elternkontrolle erfüllen. Die konkreten technischen Umsetzungen hängen jedoch von der Größe und dem Geschäftsmodell des Anbieters ab.
Da es sich um ein brasilianisches Gesetz mit Wirkung ab März 2026 handelt, betrifft dies alle internationalen Entwickler, die ihren Dienst in Brasilien anbieten wollen.
Wenn Du es so sehen willst, dann sehe es so. Ich habe wirklich etliche Texte ganz übersetzt und komme zu einem klar anderen Schluss. Dazu brauche ich nicht primär “nur” die ArchivistaBox, nimm einfach ollama und schau Dich bei den Translatern um (Stichwort 27b). DeepPro ist nicht besser als Deepl, die Pro-Version lässt sich trainieren, aber das ist auch mit den OS-Modellen möglich.
Ich verstehe echt nicht, warum Du immer proprietäre Angebote besser findest, wo es mittlerweile längst plus/minus gleichwertige Open-Source-Angebote gibt. Bist Du eigentlich ein Kommerz-Lobbyist?
Ferner sind deine Beiträge einfach zu lang und ich habe auch nicht das Gefühl, dass Du auf die Punkte eingehst. Du “schmetterst” wild mit neuen Zitaten umher und legst alles so aus, als wäre dies das Ende von Open Source.
Vielmehr ist es aber so, dass sich die Kommerz-Anbieter etwas “warm” anziehen müssen. Und das ist auch richtig so. Ich verstehe bis heute nicht, warum diese Tech-Giganten in den Apps Stores sogenannte Gratis-Spiele anbieten dürfen, die letztlich ohne InApp-Kauf nicht vernünftig spielbar sind (FIFA-Game lässt grüssen). Würden diese Tech-Buden die Leute und primär die Jugendlichen nicht derart “ausnehmen”, dann bräuchte es solche Gesetzte nicht.
Nun versuchst Du mantramässig klarzumachen, dass es ein Gesetz gegen Open Source ist. Ich sehe dies nicht. Primär geht es darum, dass Kinder/Jugendliche nicht derartigen Datenkraken ausgesetzt sind. Ich hätte mir das bereits vor zehn Jahren gewünscht, aber besser spät als nie.
Zum Abschluss noch zwei Beispiele, warum Du falsch liegst:
a) Damit ein Technologieprodukt überhaupt unter das Gesetz fällt, muss es Erwachsenen-Content anbieten. Das mag für Gaming-Distros zutreffen, wenn es um Games geht, die nicht für Kinder/Jugendliche bestimmt sind. Es geht nicht darum, dass ein Linux-Betriebssystem bereits dann unter das Gesetz fällt, wenn es einen Web-Browser enthält. Wohl aber soll es für Erwachsene möglich sein, den Internet-Zugang zu beschränken. Und das ist auch richtig so.
b) Das Gesetz verbietet insbesondere Lot-Boxen, Profil-Erstellung und Mechanismen, dass Erwachsenen-Content nicht einfach auf dem Screen der Kinder/Jugendlichen landet. In AVMultimedia (und wohl vielen anderen Distros) gibt es 1. keine Profile, 2. keine Lot-Boxen und 3. kannst Du mit einem Klick das Netzwerk abschalten bzw. einschränken. Ich bin generell der Ansicht, dass Kinder/Jugendliche sich nicht unter einer gewissen Altersgrenze (wo die liegt, darüber darf gestritten werden) alleine im Internet tummeln sollten. Dagegen verpflichten mich alle (ich betone ALLE) kommerziellen Anbieter a) Online-Profile zu erstellen, b) sind die App-Stores Games mit Lot-Boxen auf dem Startscreen und c) ist es für Normalsterbliche mittlerweile fast unmöglich, den Internet-Zugang abzuschalten. Dazu gerne noch eine Zahl aus einem GamesWirtschaft Artikel von 2024 (Zitat): “Mobile-Games: In-App-Käufe erwirtschaften 99,8 % des Umsatzes”
Das ist das Problem, diese pure Gier nach dem Abzocken der Anwender/innen. Dieses ewige Gratis-Getue, um danach so richtig bolzig abzusahnen. Dem versucht das Gesetz etwas zu entgegnen. Das Gesetz ist (in der derzeitigen Fassung) keine Bedrohung für Linux-Systeme. Das Gesetz richtet sich ganz klar gegen amerikanische Tech-Buden, welche jegliches Mass an Fairness vermissen lassen.
“DeepPro ist nicht besser als Deepl, die Pro-Version lässt sich trainieren, aber das ist auch mit den OS-Modellen möglich.”
Stimmt so nicht ganz. DeepL Pro bietet einen deutlich größeren Kontext, verwendet deine Daten nicht zum Training, erlaubt eigene Glossare (besonders wertvoll bei Fachübersetzungen), gibt Vollzugriff auf den Schreibassistenten, eine API und Integration in CAT-Tools.
DeepL mit generativen Multilingual-Modellen zu vergleichen ist ohnehin etwas gewagt. Die Qualität, die DeepL heute hat, entstand durch jahrelanges spezifisches Training und riesige Mengen angepasster Daten – das ist mit privater Hardware und ohne enorme Ressourcen kaum nachzubauen.
Andererseits hast du teilweise recht: Ein gutes KI-Modell kann den zu übersetzenden Text tatsächlich verstehen, während DeepL stark auf statistischen Wahrscheinlichkeiten basiert. Für anspruchsvolle Fachgebiete wie Medizin, Recht oder IT brauchst du allerdings auch bei Open-Source-Modellen hochwertige Trainingsdaten und gezieltes Fine-Tuning.
“Ich verstehe echt nicht, warum Du immer proprietäre Angebote besser findest, wo es mittlerweile längst plus/minus gleichwertige Open-Source-Angebote gibt. Bist Du eigentlich ein Kommerz-Lobbyist?”
Ich wäge einfach ab. Ich habe nie behauptet, Apple oder Microsoft seien generell gut. Bei KI-Hardware führt aktuell nun mal kein Weg an Nvidia vorbei, wenn man Modelle effizient optimieren will.
Und nein – Open-Source ist nicht gleichwertig. Allein bei der Menge und Qualität der Trainingsdaten können Google, DeepL & Co. Dinge tun, die im Open-Source-Bereich aktuell nicht möglich sind.
Zudem ist deine Fixierung allein auf Ollama kontraproduktiv. Probiere mal llama.cpp (z. B. über LM Studio) aus – du wirst schnell merken, wie groß die Unterschiede und Anpassungsmöglichkeiten sind. Dann laufen auf deiner Hardware vielleicht auch noch andere groessere Modelle. Viele Community-Modelle sibd jedoch leider enttäuschend schwach.
Und zu den rechtlichen Fragen: Damit kennen sich Fachanwälte deutlich besser aus.
Du hast die Frage nicht beantwortet, für wen Du arbeitest? Und Du hast auch nicht geantwortet, ob Du es ok findest, wenn 99.8% des Gaming-Umsatzes über In-App-Käufe mit grossem Suchtpotential gemacht werden?
Ferner bin ich weder auf Ollama fixiert, ich arbeite längst an anderen Dingen wie Audio- und Video-Processing. Ich sage Dir einfach, es ist kein Zufall, dass OpenAI Sora vor ein paar Tagen einstampfte. Und ich sehe auch nicht ein, warum ich für 10 Sekunden FullHD-Rendering bei Googel 4 USD zahlen sollte… wenn es doch mit Open Source lokal zu Nachtstrompreisen laufen kann.
Aber, ich habe aktuell keinen Bock darüber öffentlich zu diskutieren. Du wirst dann davon erfahren, wenn unser Produkt ready ist.
Ist ja schon irgendwie bitter, die Amis liefern den Chinesen keine NVidia-Chips und dann machen es die Chinesen (dank Open Source und dem nicht sanktionierten Rest) mit einem Bruchteil der Hardware faktisch gleich gut.
Wenn Du mir nicht glaubst, Du darfst gerne bei uns an einem OpenFriday oder so vorbeischauen. Ansonsten warte halt. Nur erzähle mir in der Zwischenzeit nicht, dass KI mit Open Source (inkl. AMD) nicht zu gebrauchen wäre. Das ist gelinde gesagt einfach brutal unzutreffend.
Dem möchte ich noch anfügen, ohne Deine kritischen Posts hätte ich heute vielleicht nicht das, was ich habe. Nur bleibt es trotzdem eine Mär, dass Apple günstiger, so wahnsinnig viel weniger Saft braucht und daher jetzt so toll wäre – weil es stimmt in dieser Form nicht.
Die 6080s von AMD (mit 128 GB RAM getestet, 120 für GPU nutzbar) ist auf Augenhöhe mit dem Mac M4, das Gerät frisst mir ca. 90-100 Watt, die Prozesse laufen aber etwa halb so schnell. Da machen die im Schnitt 200 Watt der R9700 keinen grossen Unterschied mehr aus, weil die Jobs ja eben viel vel schneller abgearbeitet sind. Ich verbau Dir auch zwei Karten, dann sind wir bei 64 GB. Das Equipment ist lieferbar, was bei Apple ja nicht der Fall ist. Abgesehen sind die Preise für die AMD-GPUs einfach “brachial” tiefer.
Ferner kann ich heute noch anfügen, dass meine KI-Workflows mittlerweile auch Tage bei Temperaturen weit unter 70 Grad in dem von Dir so kritisierten Gehäuse der ArchivistaBox 2026/III laufen. Und ich wüsste nicht, warum ich 4 Slots für eine GPU hergeben sollte, da bau ich ja 2 Karten rein. Wie gesagt, Du darfst gerne vorbeischauen.
Sorry aber du hast scheinbar null Ahnung.
Somit erübrigt sich jede Diskussion mit dir.
Dann installiere ich mir halt ein alternatives Betriebssystem oder starte es vom USB-Stick – und schon ist dieser Schutz wirkungslos. Für mich sieht das nach einer klassischen Salamitaktik aus: Man etabliert Überwachungsmechanismen nach und nach. Am Anfang sträubt sich niemand, doch am Ende ist man nicht mehr Herr über die eigene Hardware.
Immer heißt es, die Bösen seien die Chinesen, Russen oder andere – Länder, die bereits vorführen, wie weit man solche Systeme treiben kann. Genau so könnte es aber auch hier aussehen, wenn man solche Mechanismen einfach abnickt, ohne zu hinterfragen, wohin das führen kann. Wie autoritäre Herrscher diese Werkzeuge nutzen könnten, um ihre Macht langfristig zu sichern, bleibt dabei außen vor.
Vielleicht sind die Menschen auch schon so weichgespült, dass sie solche Kontrollmechanismen sogar selbst zum ‘Wohle’ der Jugend einfordern. Aber wo sind dann die Grenzen? Was passiert, wenn jemand aufgrund eines falschen Posts auf Facebook als ‘Terrorist’ oder ‘Systemabweichler’ gebrandmarkt wird und sein Computer sich daraufhin weigert, Software zu starten?
Interessant ist zudem, dass viele die technischen Voraussetzungen dafür gar nicht bemerken. Microsoft nutzt bereits TPM-Chips, und mit signierten Smartcards oder USB-Sticks lässt sich die Systemintegrität erzwingen. Wenn dort das Geburtsdatum fest in der Hardware hinterlegt ist, das Betriebssystem nur startet, wenn es unverändert bleibt, und der Rechner das aktuelle Datum meldet – dann sind die technischen Bausteine für solche Szenarien längst vorhanden.
Wer also kritisiert, dass diese Systeme noch nicht effizient genug sind, sollte bedenken: Die technische Möglichkeit, alles sofort zu sperren, besteht längst. Die Frage ist nur, warum man es nicht schon jetzt so radikal umsetzt.
Diesen Punkt sehe ich eher. Nach meiner Einschätzung geht es den Tech-Playern primär darum, vom Kern des Problems abzulenken. Denn, sie wissen haargenau, dass z.B. das ewige Nachfüttern der Informationen für Kinder/Jugendliche, ja gar Erwachsene, zu einer Art Sucht führen. Primär geht es ja einfach darum, die Bubble zu halten bzw. sie auszubauen, um Daten sammeln zu können.
Was bringt denn z.B. YouTube-Kids? Absolut nichts, wenn immer gleich das nächste Video angezeigt wird.
Nun wird mittlerweile klar, dass diese Angebote für Kinder/Jugendliche problematisch (oder viel mehr) sind (dafür wurde ich vor ca. 10 Jahren belächelt, wenn ich jeweils darauf hinwies). Aber anstatt, dass gewisse Praktiken der Tech-Konzerne verboten werden (z.B. das ewige ungefragte Nachfüttern), versuchen sie halt einfach, mit Pseudo-Massnahmen wie Altersverifizierung ihre Macht auszubauen.
Wir werden sehen, wohin die Reise führt. Die Halbwertszeit der heutigen Wichtigkeiten muss nicht unbedingt bedeuten, dass es morgen schlechter wird. Es kann auch sein, dass es morgen bereits “gegessen” ist.
Der Schutz ist mit einem alternativen Betriebssystem nicht wirkungslos. Reguliert werden soll nämlich nicht die Nutzung des Betriebssystems, sondern die anderer Dienste. Der Sinn der Sache ist, dass Dienste mit Erwachsenen-Inhalten (Anwendungen, Websites usw.), die eine Altersverifikation durchführen müssen, das Alter des Nutzers über eine API beim Betriebssystem abfragen. Das Betriebssystem teilt diesen Diensten dann mit, in welche der folgenden Altersgruppen der Nutzer gehört: unter 13, 13 bis unter 16, 16 bis unter 18, 18 oder älter. So müsste man sich im Idealfall nur noch gegenüber dem Betriebssystem ausweisen, aber nicht mehr gegenüber jedem Dienst mit Altersbeschränkung.
Auf die Nutzung des OS selbst hat das also keine Auswirkung, wer im Einflussbereich des Gesetzes lebt, braucht womöglich aber ein OS mit entsprechender Funktionalität, um Dienste, die eine Altersverifikation erfordern, nutzen zu können.
Für eine wirksame Altersverifikation, und dafür muss eben jemand die Identität des Nutzers überprüfen oder das Alter anhand von biometrischen Merkmalen schätzen, gibt es halt nicht so wirklich tolle Lösungen. In der EU soll das prinzipiell ähnlich laufen, allerdings über das EUDI-Wallet und nicht das Betriebssystem. Damit soll man gegenüber irgendwelche Diensten dann z.B. bestätigen können, dass man volljährig ist, ohne weitere Daten preisgeben zu müssen.
Korrektur: Anscheinend wird das Alter nach dem kalifornischen Gesetz an keiner Stelle überprüft. Damit funktioniert das noch nicht mal, weil jeder einfach lügen kann.
TRAV sagt:
9. April 2026 um 17:38 Uhr:
“Der Sinn der Sache ist, dass Dienste mit Erwachsenen-Inhalten (Anwendungen, Websites usw.), die eine Altersverifikation durchführen müssen, das Alter des Nutzers über eine API beim Betriebssystem abfragen.”
Diese Anforderung stellt vor allem kleine Anbieter und Indie-Entwickler vor massive Hürden, während große Konzerne die Umsetzung problemlos bewältigen können. Kurz gesagt: Eine tolle Idee, damit macht man den kleinen Anbietern oder Indigameshersteller, das Leben schwer. Die grossen koennen das locker umsetzen.
TRAV sagt:
9. April 2026 um 17:38 Uhr:
“Für eine wirksame Altersverifikation, und dafür muss eben jemand die Identität des Nutzers überprüfen oder das Alter anhand von biometrischen Merkmalen schätzen, gibt es halt nicht so wirklich tolle Lösungen. In der EU soll das prinzipiell ähnlich laufen, allerdings über das EUDI-Wallet und nicht das Betriebssystem. Damit soll man gegenüber irgendwelche Diensten dann z.B. bestätigen können, dass man volljährig ist, ohne weitere Daten preisgeben zu müssen.”
Der aktuelle Status Quo ist ausreichend: Der Personalausweis und etablierte Verfahren wie VideoIdent decken den Bedarf bereits ab. Eine neue Infrastruktur ist nicht nur unnötig, sondern behebt auch das Kernproblem nicht: Den Missbrauch von Zugangsdaten (User/Passwort) durch Dritte.
Digitale Wallets bieten keinen automatischen Sicherheitsgewinn. Smartphones gehen verloren oder landen in zweifelhaften Werkstätten. Zudem zeigt der Alltag, wie leicht Sicherheitsmechanismen im privaten Kreis umgangen werden – etwa wenn Enkel die Geräte ihrer Großeltern einrichten und so Zugriff auf deren Identität erhalten.
Ein echter Sicherheitsgewinn ließe sich nur durch eine physische, gerätegebundene Authentifizierung erzielen. Entscheidend ist der Nachweis der Autorisierung am Gerät selbst, unabhängig davon, ob dann ein Alter oder nur ein Status-Signal übertragen wird.
Besonders kritisch ist die Zentralisierung durch das EUDI-Wallet. Die Geschichte lehrt, dass staatliche Kontrollinstrumente oft über ihren ursprünglichen Zweck hinaus ausgeweitet werden. Die pauschale Kriminalisierung des Darknets darf hierbei nicht als Vorwand dienen, um weitreichende Überwachungsstrukturen zu legitimieren. Es geht darum, Lösungen zu finden, die technisch schwer auszuhebeln sind. Diese bieten jedoch wiederum reichlich Möglichkeiten für Missbrauch durch die Regierung oder Unternehmen.
Das kann KDE ganz fein abstimmen, so wie bei den Upstreams und dem Rest…
Einige Distributionen könnten sich von hier eine Scheibe abschneiden:
https://parrotsec.org/blog/2026-04-02-our-statement-about-age-verification/
Wir werden sehen was die Zukunft bringt 🙂
Es ergibt prinzipiell schon Sinn, die Altersverifikation irgendwie zu zentralisieren. Ob das Betriebssystem dafür der richtige Ort ist, kann man allerdings diskutieren. Wenn das nämlich überall über externe Dienste wie Persona läuft, ist das der reinste Horror.
So müsste man sein Alter nur einmal gegenüber dem Betriebssystem belegen und das Betriebssystem würde Websites dann z.B. nur noch mitteilen, ob man schon 18 ist oder nicht. An freie Betriebssysteme wird dabei vermutlich keiner gedacht haben.
Hier in Europa soll die Altersverifikation über das EUDI-Wallet laufen, was grundsätzlich vermutlich die beste der aktuell diskutierten Varianten ist, aber das muss man auch erst mal haben.
Jessas. So viele Daumen nach unten könnte ich gar nicht drücken. Selbst wenn es ginge.
Es gibt absolut null Sinn.
Jedenfalls nicht für den Bürger. Auch nicht für Kinder. Wae es auch nie.
Und was die eu wallet betrifft, mach dich erst mal sch darüber. Die würden die Haare zu Berge stehen.
TRAV sagt:
8. April 2026 um 17:28 Uhr:
“So müsste man sein Alter nur einmal gegenüber dem Betriebssystem belegen und das Betriebssystem würde Websites dann z.B. nur noch mitteilen, ob man schon 18 ist oder nicht. An freie Betriebssysteme wird dabei vermutlich keiner gedacht haben.”
Wirklich?
Ich zitiere nur mal aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der eigentlich schon seit Dezember 2025 rechtsgültig ist:
Paragraph 12, Abschnitt (1): “Anbieter von Betriebssystemen, die von Kindern und Jugendlichen üblicherweise genutzt werden
im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6, stellen sicher, dass ihre Betriebssysteme über eine den
nachfolgenden Absätzen entsprechende Jugendschutzvorrichtung verfügen. Passt ein Dritter die vom
Anbieter des Betriebssystems bereitgestellte Jugendschutzvorrichtung an, besteht die Pflicht aus Satz
1 insoweit bei diesem Dritten.”
Und beim Kommentar dazu steht das:
“Satz 2 betrifft sogenannte Open-Source-Systeme, die nach ihrer Bereitstellung angepasst werden können, ohne dass der Anbieter des Betriebssystems hierauf noch Einfluss hat.”
Quelle:
* https://rundfunkkommission.rlp.de/fileadmin/rundfunkkommission/Dokumente/6._MAEStV_Synopsen__StV_und_Begruendung/6._MAESTV_Begruendung_FINAL_mit_Datum.pdf#page=7
* https://rundfunkkommission.rlp.de/fileadmin/rundfunkkommission/Dokumente/Beschluesse/Anlage_2023-05-15_RFK_TOP_1_6._MAEStV_Synopse.pdf#page=17
Und wenn du dich zur Umsetzung gedanken machst, dann schau dir die Blogbeitraege bei https://www.kjm-online.de/ an. Die sind dafür in Deutschland zustaendig.
Was soll der Mist? Von mir aus gerne eine Lösung für Eltern, die ihre Kinder vor zu langer Bildschirmzeit schützen wollen, aber das muss dann von den Eltern ausgehen.
Ein Betriebssystem muss keinerlei persönliche Daten von mir kennen, wenn ich das nicht will. Ob ich dann bei manchen Online-Diensten eine Altersverifikation durchführen muss, um diese zu nutzen, ist ja was ganz anderes.
Satire on: “Oh, tut mir leid, sie sind noch nicht alt und senil genug, um unsere tollen, Benutzererfahrungsoptimierten supadupa-KI-Funktionen nutzen zu können – ach, sie wollten eigentlich nur einen Serverdienst installieren? – bitte wenden sie sich an ihre Nanny oder den zugehörigen Senator/Abgeordneten wenauchimmer. …”
Endlich regt sich mal wieder jemand an der richtigen Stelle auf. Willkommen zur Party 🙂